Vertragsbestimmungen
Vertragsbestimmungen für Ferienhaus Nordseeglück – Garding
Bei Abschluss des Vertrages sind 20 % der gesamten Mietsumme an den Vermieter zu zahlen. Anderenfalls ist der Vermieter nicht an den Mietvertrag gebunden.
Der Restbetrag wird spätestens 14 Tage vor dem Anreisetag fällig.
Der Mieter kann nur bis 60 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses von diesem Vertrag zurücktreten. In diesem Fall verfallen die 20 % Mietanzahlung als Entschädigung des Vermieters, bei späterem Rücktritt sind 80 % der gesamten Mietsumme zu zahlen, sofern es dem Vermieter nicht gelingt, anderweitig zu vermieten. 100 % der gesamten Mietsumme sind auch dann fällig, wenn der Mieter während der Mietzeit vorzeitig auszieht.
Datenspeicherung
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir Ihre Daten im Falle einer Buchung in unserer EDV-Anlage speichern und verarbeiten, soweit dies geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist.
Wir versichern, dass wir keine Daten an Dritte weitergeben. Ausgenommen hiervon sind die ggf. notwendigen Daten für die Gemeinde Eiderstedt für Tourismuszwecke und ggf. Angaben an Versanddienstleister DHL etc.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Der Mieter ist nicht berechtigt, das Ferienhaus an Dritte zu übergeben.
Der Mieter darf nicht mehr Personen in dem Ferienhaus beherbergen, als im Mietvertrag festgehalten. Kinder bis 3 Jahre übernachten kostenlos; für sie kann auf Anfrage gerne eine Wickelkommode, ein Kinderhochstuhl sowie ein Kinderreisebett als Beistellbett ins Elternschlafzimmer ebenfalls kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Sofern von der Gemeinde Garding eine Kurabgabe erhoben wird, ist der Mieter verpflichtet, diese bei dem Vermieter zu entrichten – eine Kurabgabe ist nicht Bestandteil des Mietpreises.
Bei Abreise hat der Mieter das Ferienhaus besenrein und in einem ordnungsgemäßen Zustand mit Rückgabe der Schlüssel zu übergeben.
Eine Beschädigung der Einrichtung und des Inventars sind im Mietpreis nicht enthalten. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter über entstandene Schäden zu informieren und Ersatz zu leisten. Wir setzen eine gültige Privathaftpflichtversicherung voraus.
Das Rauchen ist im Haus nicht gestattet. Haustiere sind nicht gestattet.
Fisch im Haus zu braten, müssen wir Ihnen leider untersagen.
Der Fischgeruch hält sich trotz intensiver Reinigung einige Tage, was für die nachfolgenden Gäste (das könnten auch Sie sein) unzumutbar ist.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsunwirksam sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die übrigen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.
Gerichtsstand: 25801 Husum